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Lese-Tipp!

 

Die großen Streiks

Episoden aus dem Klassenkampf

Holger Marcks und Matthias Seiffert (Hg.)

Die großen Streiks umfasst eine Reihe von bedeutenden und kämpferischen Streiks des 20. Jahrhunderts, die weitgehend in Vergessenheit geraten sind. Vom einfachen Lohnkampf bis zum Generalstreik, vom Erfolg auf ganzer Linie bis zum totalen Fiasko.

Alle AutorInnen sind entweder aktive GewerkschafterInnen (SyndikalistInnen), Angehörige der libertären Bewegung oder stehen dieser nahe. Die in den jeweiligen Beiträgen gelieferte Perspektive baut somit unmittelbar auf deren praktischen und theoretischen (Erfahrungs-)Horizont auf. Weiterlesen...

 

„Generation Praktikum“?

Praktisch rechtlos? Praktisch ausgeliefert?

Seit einigen Jahren kursiert der Begriff „Generation Praktikum“ in der öffentlichen Debatte. Gemeint ist hier meist der akademisch ausgebildete Teil junger Arbeitskräfte ohne Fixanstellung. Das ist, zumindest was die arbeitsrechtliche Bedeutung des Begriffs „Praktikum“ betrifft irreführend, weil hier meist verschiedenste Formen von Arbeitsverhältnissen und Ausbildungsformen zusammengewürfelt werden. Leider führt die inflationäre und verallgemeinernde Verwendung derartiger Begriffe auch dazu, unterschiedliche Formen der Entrechtung und/oder Ausbeutungssteigerung mehr oder minder als „Naturphänomen“, als praktisch nicht zu verhinderndes Zwischenspiel auf der Karriereleiter zu betrachten. „Weil das eben heute so ist“. Freilich tun Ausbildungs- und Jobberatungen das Ihrige, jungen Leuten zu erzählen, dass einschlägige Berufs-Praxis wichtig und richtig sei, noch ehe man und frau überhaupt - im Sinne eines regulären Lohnarbeitsverhältnisses –  gearbeitet hat.

Diese Entwicklung geht einher mit der allgemeinen Tendenz zur Auslagerung berufs- und branchenspezifischer Ausbildungen aus dem Betrieb hin zu von der öffentlichen Hand finanzierten Bildungseinrichtungen (FH´s, geförderte Aus- und Weiterbildung durch AMS etc.). Die Unternehmen wollen fertig ausgebildete und bereits erfahrene, aber dennoch junge und anpassungsbereite Arbeitskräfte ohne einen Cent dafür investiert zu haben. Diverse Formen des „Praktikums“ sind für die UnternehmerInnen eine willkommene Methode, einerseits potentielle ArbeitskraftkandidatInnen auszusieben ohne jegliches Risiko einzugehen. Andererseits aber auch schlichtweg eine regelmäßig hohe Zahl an unbezahlten Arbeitskräften bei der Hand zu haben, die zwar unter Umständen unerfahren sind, aber dafür auch nichts kosten.
Die meisten berufsausbildenden Schulen verlangen gewisse Praktikumszeiten, meist in enger Zusammenarbeit mit bestimmten Betrieben. Andere Formen des „Praktikums“ machen die Auszubildenden oder AbsolventInnen „freiwillig“, weil sie sich damit bessere Chancen bei zukünftigen Bewerbungen erhoffen. Die Betroffenen bleiben aber meist im Unwissen, welche wenn auch meist recht bescheidenen Rechte sie eigentlich nach den Arbeitsgesetzen hätten, zum anderen fehlt hier anfänglich oft jegliches Unrechtsbewusstsein. Erst mit fortschreitenden Alter und nach mehreren Praktika wird manchen klar, dass frau oder man sich – meist neben der Ausbildung - einige Jahre für die Wirtschaft aufgerieben hat, ohne damit nennenswerte persönliche ökonomische Sicherheiten erworben zu haben.

Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht definiert gewisse Mindeststandards und sollte auch so gesehen werden. D.h. besser für die ArbeiterIn geht immer, schlechter sollte es aber nicht werden. Die UnternehmerInnen wissen aber ganz genau, dass einem/einer oft nichts anderes überbleibt, als auch nicht arbeitsrechtskonforme Arbeitsverhältnisse anzunehmen, weil der Arbeitsmarkt eine/einem dazu zwingt. Das heißt aber nicht - auch für uns SyndikalistInnen nicht -, dass das Arbeitsrecht völlig egal wäre. 1.) ist es eine gute Argumentationsgrundlage KollegInnen zu sensibilisieren und deren Bereitschaft sich zu wehren zu erhöhen, 2.) ist es eine Argumentationsgrundlage gegenüber der Chefität und 3.) können unter Umständen, etwa im Fall einer Kündigung rechtliche Schritte unternommen, zumindest angedroht werden. Im letzten Fall ist es jedoch Voraussetzung, dass Du in Deinem Praktikumsvertrag keinerlei (oft versteckte) Verzichtserklärungen mitunterschreibst. Es ist allerdings durchaus sinnvoll einen schriftlichen Praktikumsvertrag aufzusetzen.

Rechtliche Tipps gibt´s z.B. bei der ArbeiterInnenkammer. Am besten Du holst Dir von dort die einschlägigen Broschüren ab. Bitte beachte aber, dass die meisten Regelungen verschiedensten Bereichen des Arbeitsrechts entstammen, dass also viele Regelungen ausschließlich auf jugendliche ArbeiterInnen zutreffen, und die meisten „Praktika“ für Erwachsen durch das ganz normale Arbeitsrecht geregelt sind, dass heißt v.a. auch der jeweilige Kollektivvertrag gilt.

Entscheidend in arbeitsrechtlicher Sicht ist jetzt, dass zwischen den verschiedenen Formen der Beschäftigung klar unterschieden wird:

a)    Ferialjob
b)    Praktikum
c)    Voluntariat.

Wichtig: Der Ferialjob und das Praktikum sind ganz normale (befristete) Arbeitsverhältnisse, d.h. es gelten sämtliche Regelungen der Sozialversicherung, Arbeitsruhezeiten, etc. und v.a. auch der Bezahlung!
Einzig ein Voluntariat ist eine Form der Beschäftigung, die nicht bezahlt werden muss. Hier darf aber auch keine besondere Tätigkeit von einer/einem verlangt werden, die Anwesenheit bzw. Zeiteinteilung ist dem/der Freiwilligen selbst überlassen bzw. auch die Frage woran diese/r mitwirkt, woran nicht. Das heißt das Voluntariat ist kein Arbeitsverhältnis, sondern einfach eine Möglichkeit bestimmte Berufsbereiche ohne gegenseitige Bindung kennen zulernen. Auch in einem Voluntariat kann ein Taschengeld bezahlt werden, damit erwirbt sich aber der Chef keinerlei besondere Rechte. Im Zusammenhang mit einer Ausbildung kann freilich ein bestimmtes Ausbildungsziel definiert sein, es ist aber darauf zu achten, dass dies nicht zu einem versteckten Arbeitsverhältnis führt.

Das heißt das Praktikum im engeren Sinn darf kein un- oder unterbezahltes Arbeitsverhältnis ohne Arbeitszeitregelung sein, wie das in heute in vielen Bereichen gemacht wird. Freilich, viele Kollektivverträge, z.B. im Gastgewerbe, sind oft ziemlich mies für die ArbeiterInnen, die Mindestbezahlung ist oft nicht wesentlich höher als eine Lehrlingsentschädigung und viele Regelung des Arbeitsrechts gelten erst ab dem 2.Arbeitsmonat (also nach dem Probemonat). Hier entsprechen die Kollektivverträge zwischen den Zentralgewerkschaften und UnternehmerInnenverbänden freilich eher den Bedürfnissen der ArbeitskäuferInnen als jenen der ArbeiterInnen. Nebst der ganz „selbstverständlichen“ Legalisierung der Ausbeutung die sie bedeuten.

„Praktikum“ statt bezahlter Arbeit
In vielen Bereichen gehören heute Voluntariate zum „normalen“ Berufseinstieg. Zumindest wird das einem/einer häufig eingeredet. In NGO´s etwa gilt es als selbstverständlich neben wenigen fix angestellten Büroleuten, eine Vielzahl von Prekär Beschäftigten und VoluntärInnen arbeiten zu lassen. Mit dem Versprechen, zumindest der Hoffnung für die prekär Beschäftigten und VoluntärInnen eines fernen Tages mal selbst eine Fixanstellung zu bekommen. Dieses System ist hierarchisch aufgebaut und funktioniert trotz der realen Aussichtslosigkeit für den/die Einzelne (es werden ja nur eine Hand voll Fixangestellter „gebraucht“) meist relativ reibungslos. Besonders in technischen Berufen dienen Praktika und Voluntariate der Vorauslese von zukünftigen Arbeitskräften. Hier werden manchmal Kollektivverträge eingehalten, allerdings herrscht oft eine hohe persönliche Abhängigkeit zum Unternehmer, v.a. in spezifischen auf ganz bestimmte Betriebe zugeschnittenen Berufsausbildungen.
In wissenschaftlichen Berufslaufbahnen, in Medien-, Kulturbetrieb, Werbebranche u.a. sind nicht oder schlecht bezahlte, v.a. befristete Beschäftigungsverhältnisse schon zur Normalität geworden. Die Aussicht auf eine mögliche Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses hat natürliche eine enorme disziplinierende Wirkung auf den/die ArbeiterIn. Ein Krankenstand oder eine Absage eines Wochenendtermins könnte schnell als Arbeitsunwilligkeit ausgelegt werden.

Keine Chance?
Jetzt ist es nun mal Voraussetzung  in einigen Ausbildungen ein Praktikum zu absolvieren, und manchmal nimmt die Ausbildungseinrichtung wenig Rücksicht darauf unter welchen Bedingungen das geschieht. Und andererseits gibt es viele Branchen und Berufsfelder in denen einer/einem wenig Alternativen bleiben, wenn man und frau nicht auch befristete und schlecht bezahlte Jobs annimmt.
Das heißt aber noch lange nicht, dass wir uns damit einfach abfinden müssen! Zuerst mal wichtig ist sich zu informieren. Dann sich mit KollegInnen auszutauschen: mit anderen Auszubildenden ebenso, wie zu versuchen in dem Betrieb, in dem das Praktikum absolviert wird Kontakte herzustellen. Wie sind die Arbeitsbedingungen allgemein in dem Betrieb? Wie viele PraktikantInnen gibt/gab es? Wurden überhaupt schon welche in eine Fixanstellung übernommen? Welche Löhne werden gezahlt?...
Klar, in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist es oft schwierig in einen intensiveren Austausch mit den KollegInnen zu treten. Verständnis für die eigene Situation oder gar für die Notwendigkeit von kollektiver Solidarität zu erwirken kann schwierig sein, solange man/frau als „Durchläufer“, „Außenstehende“ oder gar „Konkurrenz“ wahrgenommen wird. Das sollte eine/m aber nicht davon abhalten, es dennoch zu versuchen.
Die Solidarität zwischen den ArbeiterInnen wird durch unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse, die in einem Betrieb herrschen, oft ausgehebelt und Konkurrenz um die wenigen „Fixplätze“ soll ein kollektives Aufbegehren verhindern. Das bewusste Zugehen auf KollegInnen und das offene Aussprechen der Probleme, und darüber hinaus, etwa das Einladen zu einem „Stammtisch“ und ähnlichen informellen Organisierungsansätzen kann schon mal die Mauer zwischen den „EinzelkämpferInnen“ durchbrechen.  Dort, wo es gelingt solche Selbstorganisationsansätze zu etablieren, dauert es meist nicht lange bis sich auch die ersten Erfolge gegenüber der Chefität einstellen, weil man und frau zu mehrt immer mehr erreicht als alleine.
Nütze auch Foren wie chefduzen.at, um Dich anonym mit anderen auszutauschen, die möglicherweise in einer ähnlichen Situation sind, oder auf Missständen in Betrieben hinzuweisen.
Sprich Deine Vorgesetzten auf die Möglichkeit eine Weiterbeschäftigung bzw. Aussichten auf eine Fixanstellung an, frag nach verbindlichen Zusagen. Je vager die Antwort ist, desto eher weißt Du, worauf Du Dich einlässt. Für ein „möglicherweise irgendwann“ oder einen Eintrag mehr in Deinem Lebenslauf musst Du Dir nicht den Arsch aufreißen.
Bei Praktika innerhalb einer schulischen Ausbildung sei auch noch folgendes gesagt: Die Schule ist zwar nicht verpflichtet, Dir einen Praktikumsplatz zu organisieren, aber Dich über Deine Rechte aufzuklären. Es ist sicher sinnvoll, wenn Du Dich im Vorfeld unabhängig davon informierst und gegebenenfalls eine ausreichende Information und Diskussion zu Arbeitsrecht, Gefahren bzw. Arbeitsschutz und Arbeitsverhältnissen in der Schule einforderst. Auf Betriebe, die mit Schulen eng zusammenarbeiten, kann durchaus auch über die Schule Druck ausgeübt werden, wenn dort Mindeststandards nicht eingehalten werden.

Wie auch immer, steck den Kopf nicht in den Sand und lass Dich nicht verarschen. Und: Gemeinsam geht’s immer besser als allein!


Links:

Forum der Ausgebeuteten
Artikel mit Links der ArbeiterInnenkammer

Anmerkung:
Dieser Text ist unter anderem Ergebnis eines Diskussionstreffens des ArbeiterInnen Syndikats Wissens Industrie (AS:WI). Wir veranstalten regelmäßig Diskussionen zu bestimmten Themen die für ArbeiterInnen in der Bildungs- und Wissenschaftsbranche relevant sind. Es steht jedem/jeder Betroffenen frei daran unverbindlich teilzunehmen. Wir würden uns darüber freuen, und nützlich kann ein Austausch in jedem Fall sein. Die Termine werden auf unserer Homepage unter „Termine/Events“ angekündigt.

 

ArbeiterInnen Syndikat Wissens Industrie (AS:WI)
Post: AS:WI, Stiftgasse 8, 1070 Wien
Mail: aswi@lnxnt.org
www.syndikate.at/aswi